Bridge

Allgemeine Geschäftsbedingungen Vermietung FoodLab

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen BRIDGE und dem Auftraggeber/Miet­er (nachfolgend Partner genannt). Die Geltung von abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Partners wird ausgeschlossen.

Vertragsabschluss, -partner, -haftung

Die Annahme des Auftrags erfolgt mündlich, telefonisch oder schriftlich (gleichbedeutend wie elektronisch per E-Mail) und ist erst mit der schriftlichen Bestätigung durch BRIDGE gültig. Sofern nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen allfällige Unstimmigkeiten gemeldet werden, gelten diese Auftragsbestätigun­gen als verbindlich. Ist der Partner nicht der Vertragspartner selbst, sondern erfolgt die Bestellung für einen Dritten als Vertragspartner, so haftet der Partner neben dem Vertragspartner solidarisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

Offerte

Die Erstellung von Offerten ist kostenlos, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Offerten sind 30 Tage gültig.

Preise/ Tarife

Die Tarife bestimmen sich nach der Offerte bzw. nach dem Vertrag zwischen BRIDGE und dem Partner. Als Basis dienen die auf der Website www.bridgezurich.ch gelisteten Mietpreise. Wenn schriftlich vereinbart, können die Preise abweichen.

Zusätzliche Leistungen/ Hilfsmittel

  1. Reservierte Räume stehen dem Partner nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung.
  2. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung von BRIDGE vereinbarte Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung, ist BRIDGE berechtigt, zusätzliche Kosten für den Einsatz von Personal sowie die Nutzung der Räumlichkeiten und der Ausstattung in Rechnung zu stellen, es sei denn, BRIDGE hat die geänderten Zeiten zu vertreten.
  3. Begleichen Veranstaltungsteilnehmer ihre persönlichen Kosten nicht, haftet der Partner solidarisch mit den Teilnehmern der Veranstaltung.
  4. Die Verwendung eigener elektronischer Anlagen des Partners unter Nutzung des Stromnetzes von BRIDGE bedarf dessen Zustimmung. Auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen von BRIDGE, bedingt durch die Verwendung dieser Geräte, gehen zu Lasten des Partners.

Zahlungsbedingungen

Rechnungen werden spätestens per Ende Monat nach dem Event gestellt. Rechnungen sind jeweils innert 30 Tagen zu bezahlen.

Leistungen, Preise, Zahlung

  1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen von BRIDGE an Dritte.
  2. Falls keine andere Vereinbarung getroffen wird, werden Getränke gemäss dem tatsächlichen Verbrauch in Rechnung gestellt. Angebrauchte Flaschen gelten als vollumfänglich verbraucht.
  3. Die vereinbarten Preise enthalten die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer. Kommt es nach dem Abschluss des Ver­trags zu einer Mehrwertsteueranpassung, so gilt der zur Zeit der Leistungserbringung gültige Mehrwertsteuersatz.
  4. BRIDGE ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

Änderungen

  1. Sämtliche Abänderungen oder Ergänzungen des vorliegenden Vertrags bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform mit gegenseitiger Unterzeichnung.
  2. Bei Veranstaltungen, bei denen Speisen und Getränke serviert werden, darf unabhängig vom Zeitpunkt der Reduktion die tatsächliche Teilnehmerzahl maximal 10% unter der im Veranstaltungsvertrag genannten Zahl liegen.
  3. Der Partner ist verpflichtet, BRIDGE die endgültige Teilnehmerzahl spätestens 5 Werktage vor dem Beginn der Veranstaltung mitzuteilen.
  4. Bei Erhöhungen der Teilnehmerzahl wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.

Annullierung

Annullierungen sind schriftlich mitzuteilen. Bei Annullierungen werden die folgenden Kosten je Buchung in Rechnung gestellt:

  • bis 1 Monat vor Veranstaltung keine Kosten
  • bis 10 Tage vor Veranstaltung 50%
  • bis 5 Tage vor Veranstaltung 75%
  • ab 5 Tagen vor Veranstaltung 100%

Rücktritt BRIDGE / Verweisungsrecht

Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von BRIDGE gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist BRIDGE zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Ferner ist BRIDGE berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:

  1. Höhere Gewalt oder andere von BRIDGE nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen.
  2. Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Partners oder Zwecks, gebucht werden.
  3. BRIDGE begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von BRIDGE in der Öffentlichkeit gefährden kann.
  4. Der Partner die gemieteten Räume ohne Zustimmung von BRIDGE Dritten zur Nutzung überlässt.
  5. Störungen des Normalbetriebs oder Schädigung der Infrastruktur zu erwarten oder bereits erfolgt sind.
  6. Die Hausordnung von BRIDGE oder die Anweisungen des Hausdienstes missachtet wurden.
  7. Die geplanten Veranstaltungen in Konkurrenz zu den Angeboten von BRIDGE stehen.

Übt BRIDGE sein Rücktritts- oder Verweisungsrecht aus, hat der Partner gegenüber BRIDGE keinen Anspruch auf Schadenersatz.

Im Falle eines Krankheitsfalls Seite BRIDGES ( Eventkoch, Eventhost), wird der Anlass zwangsläufig gecancelt ohne Entschädigung.

 

Nutzung der Räumlichkeiten

  1. Vier Szenarien der Bestuhlung / des Raumsettings (siehe Anhang) sind standardmässig und müssen mindestens 1 Woche vor der Miete bekannt gegeben werden. Bestuhlung ausserhalb dieser Szenarien sind möglich und können angepasst werden. Diese Settings werden pauschal mit CHF 100.– verrechnet.
  2. Die Tischordnung darf verändert werden, muss jedoch jeweils am Ende der Veranstaltung wieder in den ursprüngli­chen Zustand zurückversetzt werden.
  3. Der Partner ist verpflichtet, ressourcenschonend und verantwortungsbewusst mit Lebensmitteln umzugehen.
  4. Die Kücheninfrastruktur darf vom Partner nur genutzt wurden, wenn dies schriftlich festgehalten wurde, eine Instruk­tion für die Gerätschaften durch BRIDGE erfolgt ist und der entsprechende Tarif dafür geschuldet wird.
  5. Bei einer Vermietung der Küche wird erwartet, dass die Lebensmittel im BRIDGE eingekauft werden.
  6. Wünschen Sie eigene alkoholische Getränke  mitzubringen, verrechnen wir Ihnen  CHF 30 pro Wein Flasche bei Bier mit  Alkohol 2.50 CHF pro Flasche und 150 CHF für eine Spirituosenflasche

Haftung des Partners für Schäden

  1. Der Partner hat die Räume, die Infrastruktur und das Mobiliar im gleichen Zustand zurückzugeben, wie diese über­nommen wurden (Inkl. Abwaschen der Geschirre und Gläser).
  2. Der Raum muss Besenrein abgegeben werden. Bei einer nicht oder ungenügenden Reinigung wird eine Rechnung von 200 CHF nachgesendet.
  3. Der Partner haftet für alle Schäden an Gebäuden oder Inventar, die er selbst, Veranstaltungsteilnehmer bzw. -be­sucher oder seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen verursachen.
  4. Machen ausserordentliche Verschmutzungen im freien Ermessen von BRIDGE Spezialreinigungen oder zusätzliche Kehrichtabfuhren notwendig, trifft BRIDGE die entsprechenden Vorkehrungen und stellt dem Partner den entsprech­enden Mehraufwand in Rechnung.
  5. Der Partner ist dafür verantwortlich, dass nicht mehr Personen Einlass gewährt wird, als dies dem Fassungsvermögen des entsprechenden Raums entspricht. Verbindlich dafür sind die von BRIDGE angegeben Höchstzahlen. Der Partner ist für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften verantwortlich (keine Blockierung der Notausgänge, Einhaltung des Rauchverbots etc.). Im Falle einer Zuwiderhandlung lehnt BRIDGE jede Haftung ab.
  6. Allfällige Mängel, Schäden sowie Störungen irgendwelcher Art sind dem Hausdienst umgehend zu melden.
  7. Reparaturarbeiten sind ausschliesslich Sache von BRIDGE.
  8. Jede mutwillige Beschädigung des Gebäudes, des Mobiliars oder des Inventars hat Schadenersatzpflicht zur Folge.

Vom Partner mitgebrachte Sachen

  1. Der Partner steht dafür ein, dass mitgebrachtes Dekorations- oder sonstiges Material den feuerpolizeilichen An­forderungen entspricht. Wegen möglicher Beschädigungen ist die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorgängig mit BRIDGE abzustimmen.
  2. Die mitgebrachten Verpackungsmaterialien, Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Verans­taltung rückstandslos zu entfernen. Unterlässt der Partner dies, darf BRIDGE die Entfernung und Lagerung auf Kosten des Partners vornehmen.
  3. Rauchmaschinen, offenes Feuer und leicht entflammbare Materialien sind nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlung werden allfällige Einsatzkosten sämtlicher Rettungsdienste an den Partner weiterverrechnet.

Leistungen Vermieter

  1. BRIDGE erbringt die in der Offerte beschriebenen Leistungen zu den vereinbarten Terminen. Soweit für die Leis­tungserbringung Vorleistungen (zum Beispiel Vorschüsse) des Partners vereinbart sind oder die Mitwirkung des Partners vereinbart oder erforderlich ist, ist BRIDGE nur so weit zur Leistung verpflichtet, als der Partner seinen Mit­wirkungs- oder Vorleistungspflichten nachkommt.
  2. Zusätzliche Leistungen kann BRIDGE von einem entsprechenden schriftlichen Auftrag des Partners abhängig machen. Leistungen, die nicht in der Offerte enthalten sind, sind vom Partner in jedem Fall zusätzlich zu vergüten.
  3. Weisungen des Partners an BRIDGE im Rahmen der Ausführung des Auftrags sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen oder von BRIDGE schriftlich bestätigt werden. BRIDGE ist nicht verpflichtet, Weisungen zu beachten, welche die Leistungserbringung erheblich verzögern oder erschweren oder erheblichen Mehraufwand verursachen.
  4. BRIDGE verpflichtet sich, bei der Ausführung des Auftrags in sorgfältiger Weise vorzugehen. Bei der Auswahl von Speisen und Getränken wird Wert auf einwandfreie Qualität gelegt.

Leistungen

Im Mietzins sind folgende Nebenleistungen inbegriffen: WLAN, Beheizung, Stromversorgung und Grundbeleuchtung

Weitere Leistungen auf Anfrage. Preise gemäss Tarifübersicht (Anhang).

Diverses

  1. Der Partner darf Namen und Markenzeichen von BRIDGE bei der Bewerbung seiner Veranstaltung mit Zustimmung von BRIDGE nutzen.
  2. Die Hausordnung ist integrierter Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags oder dieser AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Partner sind unwirksam.

Einhaltung der Bestimmungen

Der Partner ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen von allen Teilnehmern der Veranstaltung eingehalten werden und den Anweisungen des Hausdienstes Folge geleistet wird.